Amt 24 - EU Dienstleistungsrichtlinie
Die Gemeinde Cunewalde ist für folgende kommunale Verfahren zuständig:
- Gaststättengestattung ausgeben
- Gaststättenerlaubnis erteilen
- Sperrzeitverkürzung genehmigen
- Gewerbe anzeigen
- Gewerbe ummelden
- Gewerbe abmelden
- Gewerberegisterauskunft erteilen
- Reisegewerbekarte erteilen
- Führungszeugnis beantragen
- Tageshändler für Wochenmarkt zulassen
Weitere Informationen finden Sie auf dem Lebenslagenportal des Freistaates Sachsen unter:
http://www.amt24.sachsen.de.
Ebenfalls sind unter den einzelnen Rubriken die erforderlichen Formulare hinterlegt.
Die Gemeinde Cunewalde bietet, zur Zeit auf EU-DLR relevante Verwaltungsverfahren beschränkt, die Möglichkeit zur elektronischen
Kommunikation.
Die Zugangseröffnung erfolgt nur mittels Fax-Nummer 035877 230-30.
Einfache elektronische Informationen und Auskünfte, welche keine personenbezogenen Daten enthalten und nicht der Unterschrift
bedürfen, senden Sie bitte an gemeindeverwaltung@cunewalde.de.
Der gesicherte elektronische Verfahrensweg kann über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) bei der Landedirektion in Leipzig http://www.ldl.sachsen.de vollzogen werden, welcher Ihnen auch den Zugang für elektronisch signierte und/ oder verschlüsselte Nachrichten eröffnen kann.