Staatlich anerkannter Erholungsort im Oberlausitzer Bergland
Cunewalde ist seit 1956 "Staatlich anerkannter Erholungsort".
Eine Fortführung des Bestandschutzes als "Staatlich anerkannte Erholungsort" wurde am 01.09.2005 vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit für die Gemeindeteile Cunewalde, Bärhäuser, Frühlingsberg, Halbau, Klipphausen, Neudorf, Schönberg und Zieglertal bestätigt.
Unser Erholungsort ist mit seiner bioklimatisch begünstigten Lage im Landschaftsschutzgebiet Oberlausitzer Bergland und einer guten Luftqualität ein bevorzugtes Reiseziel für Tagesgäste und Urlauber.
Es stehen den Gästen ein leistungsfähiges Hotel- und Gaststättengewerbe, ein umfangreiches, sportliches und kulturelles Angebot, öffentlich barrierefreie Einrichtungen, die touristische Infrastruktur mit Attraktionen und Sehenswürdigkeiten wie Deutschlands Größte Dorfkirche, dem Umgebindehaus-Park Cunewalde, dem Kfz- und Technik-Museum, Rad- und Wanderwegen sowie der Tourist-Information zur Verfügung.
Ein kontinuierlicher Ausbau der touristischen Infrastruktur, die Erhaltung des denkmalgerechten Ortsbildes sowie dessen Charakteristik mit ihren Einmaligkeiten und die Entwicklung qualitativer touristischer Angebote werden angestrebt.

Übersichtskarte des Landestourismusverband Sachsen e. V., Stand 30.09.2011 (© LTV Sachsen)